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Herzlich Willkommen auf meiner Seite!
Bei mir sind Sie sicher in allen Lebenslagen.
„Strafverteidigung ist Kampf, Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Kampf zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben.“
Strafverteidiger Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers
Wir kämpfen für Sie, für eine Aufklärung der Wahrheit, für ein faires Verfahren – unabhängig davon, ob Sie Gerechtigkeit als Opfer einer Straftat wollen oder Beschuldigter in einem Strafverfahren sind.
Bei mir und meinem Team von erfahrenen Privatermittlern, Wirtschaftsprofilern mit guten Kontakten zu staatlichen Stellen und Diensten in Deutschland und international sind Sie mit Ihrer Verteidigung und Ihren Anliegen in guten Händen.
Mit persönlichem Engagement und allen rechtlichen Mitteln entwerfen wir eine Strategie, die zum Erreichen der gemeinsam definierten Ziele notwendig ist. Sie sind bei uns kein Fall „XY“, der im Rahmen von Routine abgearbeitet wird, sondern ein Mensch in Not, Bedrängnis mit den dazu gehörigen Emotionen, Bedürfnissen und Notwendigkeiten.
Notfallnummer der Anwaltskanzlei Mehring: +49 1520 6111711
Nahezu 24 Stunden an 365 Tagen geschaltet.
Nennen Sie deutlich Ihren Namen, Ihre Erreichbarkeit und Ihr Anliegen.
Sollten Sie auf dieser Notfallnummer einmal niemanden erreichen, sprechen Sie trotzdem auf die Mailbox.
In fast allen Staaten dieser Erde gilt für einen, einer Straftat Verdächtigten, die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Die beste Strafverteidigung beginnt schon im Ermittlungsverfahren. Bereits dort kann ein erfahrener Strafverteidiger Einfluss auf den Verlauf eines Strafverfahrens nehmen.
Hierbei wird mit persönlichem Engagement und allen Mitteln der Strafprozessordnung versucht, im Rahmen der vorher mit Ihnen abgesprochenen Strategie, auf das Verfahren einzuwirken.
Sie liefern die Tatsachen aus Ihrer Sicht, wir versuchen mit eigenen Ermittlungen und aus Gesprächen mit Polizei, Staatsanwaltschaften und Gericht und Einsichtnahme in die Akte und alle Beweismittel, eine Strategie für Sie zu entwerfen, die zum Erreichen der gemeinsam definierten Ziele notwendig ist.
Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, ob er den harten Kampf, die leise Sprache der Diplomatie oder einfach eine gewisse Besonnenheit an den Tag legen muss. Natürlich kostet dies Geld. Aber kein oder ein schlechter Strafverteidiger kostet mehr Geld und noch mehr an Chancen auf ein faires Verfahren, die Wahrung der eigenen Existenz.
In der Regel wird der Verteidiger im Strafrecht von Ihnen selbst bezahlt. Die Kosten für einen solchen Wahlverteidiger bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Außer der Abrechnung nach dem RVG können Sie auch mit dem Verteidiger eine Honorarvereinbarung abschließen. In dieser wird das Honorar nach Stundensätzen, pro Verhandlungstag oder pauschaliert nach Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung festgelegt. Bei Beginn des Mandates wird in der Regel ein angemessener Vorschuss vereinbart. Ein Erfolgshonorar ist in Deutschland verboten und wird keinesfalls akzeptiert.
Kostenerstattung nach dem Verschuldensprinzip wie im Zivilrecht kann es allenfalls im Falle eines Freispruchs geben.
Gerade bei Wirtschaftskriminalität: Betrug, Untreue, Unterschlagung, Cybercrime und Wirtschaftsspionage. Wir folgen dem Weg des Geldes und damit dem Weg des Täters. Wir schreiben keine endlosen Briefe, die meist nichts bringen. Wir gehen hin und sprechen mit Zeugen aus dem Umfeld des Täters.
Die Ressourcen bei Polizei und der Justiz sind begrenzt. Noch einmal an dieser Stelle: Die Polizei und die Justiz haben die Pflicht zur Ermittlung einer Straftat mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Aber sie sind nicht allein zuständig. Auch Rechtsanwälte, Privatdetektive und sogar Privatleute dürfen ermitteln. Wir ermitteln im Täterumfeld mit Zeugenbefragungen, Abfragen von Datenbanken und öffentlichen Registern. Dabei ergänzen wir die Akte der Polizei und der Staatsanwaltschaften.
Auch in diesem Straftatenkomplex, der Straftaten wie Entführung, Raub, Menschenhandel, Entführung und Sexualstraftaten beinhaltet, treffen Opfer und deren Angehörige oft auf einen schwerfälligen staatlichen Apparat, der auch mal abwiegelt, anstatt sofort zu ermitteln.
Wir fragen öffentliche Register ab. Dabei ist der „ Anwaltstitel“ durchaus hilfreich. Überall, sei es national oder international, kann ich als Rechtsanwalt eher Zutritt zu Gefängnissen, Behörden und Ermittlungsdienststellen bekommen, als jeder Detektiv.
Wir kreisen dabei den Täter ein mittels eines Geflechts aus Zeugenbefragungen, Beschattungen vor Ort und Ermittlungen im Umfeld des Täters. Manchmal kennen wir den Täter besser als sein nahes Umfeld. Wir wissen, dass dies manchmal auch Gefahren birgt. Darauf sind wir vorbereitet.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, müssen die Angehörigen nicht nur die Trauer bewältigen, sondern sie müssen schnell an weltliche Dinge organisieren wie die Bestattung und das Besorgen von Sterbeurkunden. Darunter fallen die Fragen rund um das Erbe.
Aber es gibt auch zu Lebzeiten zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, der Testamentsgestaltung und der Errichtung von Vermächtnissen.
Das Zivilrecht ist in Deutschland eines der größten Rechtsgebiete. Es wird gelegentlich auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt und ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Gleichzeitig existieren jedoch zahlreiche Spezialgesetze wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz oder das Handelsgesetzbuch.
Neben dem Erbrecht bin ich aber auch noch in folgenden wirtschaftsrechtlichen und zivilrechtlichen Themenfeldern für Sie tätig.
Ein Tier kann unser treuster Partner sein, in allen Lebenslagen. Und genauso loyal sollten Sie es auch vertreten können, wenn es zum Rechtsstreit kommt. Ich bin dabei gern an Ihrer Seite.
Grundsätzlich fallen unter den Begriff „Pferderecht“ sämtliche Streitigkeiten, die einen Bezug zum Pferd oder zum Pferdesport aufweisen. Es handelt sich hierbei nicht um ein klassisches juristisches Rechtsgebiet, sondern um eine stark im Wachstum befindliche Spezialmaterie.
Das Pferderecht hat Anknüpfungspunkte zu verschiedensten Rechtsgebieten. Das Spektrum reicht von Gewährleistungsstreitigkeiten beim Pferdekauf, Schadensersatzforderungen nach Unfällen mit Pferden, Streitigkeiten über Einstellerverträge, vereins- und verbandsrechtliche Fragen bis hin zur Tierarzthaftung.
Ich verstehe mich als klassischer Hausjurist (Generalist) alter Prägung, ähnlich wie ein Hausarzt im medizinischen Bereich, wirtschaftlich denkend und handelnd, zuverlässig, pragmatisch sowie lösungsorientiert, mit Eigeniniative und Durchsetzungsvermögen, motivierend und sozial kompetent.
Die ersten Sporen habe ich mir als Jurist, in den Geschäftsfeldern M&A, Deutsche KMU nach Osteuropa zu bringen, verdient. Danach war ich im Wesentlichen auf dem Gebiet des Strafrechts in der gesamten Bundesrepublik und in angrenzenden Staaten tätig.
Aber ich bringe nicht nur 30 Berufsjahre als Rechtsanwalt im Strafrecht mit, sondern auch im Erbrecht und im Wirtschaftsrecht. Durch lange Jahre als Unternehmensjurist bin ich daneben vertraut mit Restrukturierungen und Sanierungen im In- und Ausland.